Neues Gesetz seit 23.12.2020 - Provisionsregelung
Neuverteilung der Maklerprovision
Das Gesetz zur Neuregelung der Maklerprovision ist am 23.12.2020 in Kraft getreten.
Das Gesetz regelt somit die hälftige Provisionsteilung zwischen Verkäufer und Käufer.
Maklerverträge nur noch in Textform zulässig.
Eine neue Formvorschrift ist ebenfalls Inhalt des neuen Gesetzes zur Maklerprovision. Neu abgeschlossene Maklerverträge die den Verkauf einer Eigentumswohnung oder eines Einfamilienhauses regeln, bedürfen der Textform. Mündliche Absprachen oder ein Handschlag reichen nicht mehr aus, um einen wirksamen Maklervertrag zu begründen.